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Viele Vermögende haben keine direkten Erben oder sie wollen schon zu Lebzeiten nachhaltig und gemeinnützig helfen.

In diesem Fall bieten sich statt Spenden auch Stiftungen an.
Im Gegensatz zur Spende wird ein Stiftungskapital nicht
aufgezehrt, da zu Projekt-Förderungen nur die Zinserträge
verwandt werden. Die Mannheimer Bürgerstiftung bietet sich deshalb für Zustiftungen an:

- Zustifter können natürliche und juristische Personen sein.
- Zustifter bringen mindestens 15.339 Euro in die Mannheimer
Bürgerstiftung ein - steuerlich begünstigt.
- Zustifter entscheiden über die Verwendung ihrer Zustiftung.
- Zustifter können anonym stiften oder ihren Fond mit ihrem
Namen versehen.


 
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